Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Homepages
Hood
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Webflow
Webshop Factory
Werky
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

Die Ermittlung des korrekten Lebensmittelunternehmers nach der LMIV

Wie kaum ein anderer Rechtsakt hat die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) den Online-Lebensmittelhandel durch zahlreiche Informations- und Kennzeichnungspflichten beeinflusst, welche die Händler in ihren Präsenzen eigenständig umsetzen müssen. Besonders schwierig gestaltet sich hierbei oft die Benennung des korrekten Lebensmittelverantwortlichen, weil die Verordnung klare Abgrenzungs- und Subsumtionskriterien vermissen lässt und so vor allem für Produkte mit komplexeren Herstellungsprozessen keine hinreichenden Leitlinien bereithält. Im aktuellen Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei anhand von Erläuterungen und Beispielen, auf welchen Lebensuntermittelunternehmer es für die Pflichtangabe im Einzelfall ankommt.

» Artikel lesen


Programmierer

Beitrag von Karl-Heinz Meier
08.08.2016, 12:00 Uhr

Reicht ein Eintrag im Impressum, wenn der Lebensmittelverantwortliche alle Produkte, die auf seiner Webseite verkauft werden, selber herstellt? Oder besser eine Zusatzseite, damit von allen Seiten der Webseite mit einem Klick darauf zugegriffen werden kann? Oder ein Link bei jedem Produkt mit Namen "Lebensmittelverantwortlicher", der auf eine passende Unterseite verlinkt? Reicht der Name oder muss die komplette Anschrift dazu?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Shopinhaber von Frank Born, 28.02.2023, 18:06 Uhr

    Wie verhält es sich bei Geschenkkörben mit verschiedenen Lebensmitteln? Bin ich nicht der Ersteller des Korbes (Artikel) und somit der Lebenmittelunternehmer? FG

Kommentar schreiben

© 2004-2023 · IT-Recht Kanzlei