Leserkommentar zum Artikel

Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer: erlaubt?

Immer wieder erreicht uns die Fragestellung, ob auch ein Online-Händler, der als Einzelunternehmer tätig ist, eine Geschäftsbezeichnung führen darf. Oder führt eine solche Geschäftsbezeichnung bei „one-man-shows“ den Verkehr in die Irre?

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Frau

Beitrag von Moni Abts
16.01.2023, 17:33 Uhr

Danke für diesen Bericht. Meine Frage diesbezüglich: Muss der Realname vor dem Phantasienamen stehen? Also: 1. Lisa Müller-Lisas Dekoträume Oder kann der Name auch hinten stehen? 2. Lisas Dekoträume-Lisa Müller Vielen Dank für eine Antwort. Viele Grüße Moni Abts

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Herr von Christoph Harlander, 18.01.2024, 13:30 Uhr

    In Artikel oben findet sich die Behauptung, das die Geschäftsbezeichnung nur als Zusatz zum bürgerlichen Namen genutzt werden darf. Welcher Paragraf regelt das? Ich finde da nur eine Rechtsgrundlage die das Gegenteil besagt: Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der... » Weiterlesen

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