DSGVO: Müssen Kunden ihr Konto im Shop selbst löschen können?
Oft erwarten Kunden, ihr Konto selbst löschen zu können. Doch sind Händler tatsächlich verpflichtet, eine Selbstlöschung von Kundenkonten anzubieten?
Was für ein Murks !
Beitrag von Alexander
03.11.2022, 13:12 Uhr
Wer sich allein technisch ein wenig auskennt der wird auch verstehen das sowas im E-Commerce totaler Blödsinn ist.
Diese EU Regelungen und DSGVO betreffen vor allem Soziale Netzwerke und Internetdienste, bei bereits abgeschlossenen Kaufverträgen im Onlinehandel greifen da noch andere Gesetze.
zBsp:
Aufbewahrungsfrist von Rechnungen. 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG (Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. )
Außerdem greifen da im Onlinehandel noch Vorschriften und Gesetze von: Bezahldiensten (Aufbewahrungsfristen bei Rückzahlungen), Polizei (IP Log Erfassung bei Betrugsversuchen) und Sonderregelungen von technischer Seite. zBsp: Cloud Hosting in Deutschland, Consentmanager (Cookie Richtlinien der Zustimmung) usw…
Kunden haben mit dem Kauf AGBs und Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ein Kundenkonto das könnte man deaktivieren auch wenn der Kunde davon keinen Vorteil hat, aber löschen viel Spaß bei einer Steuerprüfung !
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Frau von Monika Wirth, 10.12.2019, 12:03 Uhr
Ein interessanter Bericht, auf den ich bei der Suche nach einer ganz anderen Info gestossen bin. Meine Frage ging eigentlich dahin, wann ein Versandhaus ein Kundenkonto löschen kann und darf. Ich hatte 2016 das Problem, dass eine nicht gerechtfertigte / nicht existierende Forderung über 57.-€ an... » Weiterlesen
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