Leserkommentar zum Artikel
BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig
„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ - unzulässige Schmähkritik oder zulässige Meinungsäußerung? Das war hier die Frage. Der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) hat nun entschieden, dass auch eine solche überzogene Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und einen Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers zurückgewiesen.
Tatsachenbehauptung
Beitrag von Jörn
20.10.2022, 14:35 Uhr
Können Sie mir sagen, warum nicht eine Tatsachenbehauptung abgenommen wurde? Ob Versandkosten übermäßig hoch sind, wäre doch dem Beweis zugänglich gewesen, oder?
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