Leserkommentar zum Artikel
BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig
„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ – zulässige Meinung oder Schmähkritik? Der BGH entschied: Solche überzogenen Bewertungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Löschungsanspruch des eBay-Händlers wurde abgelehnt.
Tatsachenbehauptung
Beitrag von Jörn
20.10.2022, 14:35 Uhr
Können Sie mir sagen, warum nicht eine Tatsachenbehauptung abgenommen wurde? Ob Versandkosten übermäßig hoch sind, wäre doch dem Beweis zugänglich gewesen, oder?
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