Leserkommentar zum Artikel

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch seit dem 02.12.2020 in Kraft

Gut Ding will Weile haben. Nachdem das von vielen sehnlichst erwartete „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ am 09.10.2020 den Bundesrat passiert hat, wurde es am 01.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02.12.2020 größtenteils in Kraft getreten. Für künftige Abmahnungen gelten ab sofort die neuen Einschränkungen. Mehr zum Inkrafttreten des Gesetzes und zu den Änderungen im Abmahnwesen lesen Sie hier.

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Trotzdem Abmahnung erhalten

Beitrag von Tim
23.08.2022, 22:49 Uhr

Ich habe gerade eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten, in der ich 700 Euro an Anwaltskosten zahlen soll. Der Gegenstandswert ist mit 7.000 Euro für eine bereits gelöschte Webseite, deren Inhalte ich reaktiviert habe und die vor und nach meiner Übernahme keinen einzigen Besucher hatte, meiner Meinung nach extrem überzogen.

Ich sehe die Abmahnung also als missbräuchlich und würde gerne die mir entstandenen Kosten und vor allem die Zeit gerne erstattet bekommen. Eine solche Abmahnung mit einer derartigen Forderung sorgt bei einem ohnehin wegen Corona um seine Existenz kämpfenden Freiberufler und Familienvater für extremen Stress. Der zeitliche Aufwand für Recherche nach entsprechend rechtlichen Möglichkeiten sowie die ständige Angst als kleiner Bürger im Rechtsstreit mit einer teuren Anwaltskanzlei hohe Kosten tragen zu müssen, sollten hier ebenso berücksichtig werden. Ich fühle mich durch die Forderung genötigt und sogar erpresst, da der Abmahnende mir anbietet gegen eine Zahlung von 500 Euro von weiteren juristischen Schritten abzusehen.

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