Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Neues Widerrufsrecht bei freiwillig gewährtem Warenumtausch?

Verbrauchern steht grundsätzlich bei jeder Bestellung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das sie binnen einer 14-tägigen Frist ab Lieferung der Ware ausüben können. Wie verhält es sich aber, wenn der Verbraucher mit einer Ware nicht zufrieden ist, in Geltendmachung eines Umtauschrechts die Ware auswechselt und sodann sein Widerrufsrecht ausübt. Beginnt durch den Umtausch die Widerrufsfrist neu zu laufen? Antwort gibt die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag.

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Herr

Beitrag von Apalusa
16.08.2022, 12:04 Uhr

Was nun aber wenn ein Umtausch auf Kulanz nach bereits abgelaufenem Widerrufsrecht (gesetzlich und vertraglich) akzeptiert wird? In dem Fall wird der Verbraucher ja bereits besser gestellt als es vertraglich eigentlich vereinbart war. In einem solchen Fall wäre dann also auf den Umtauschartikel kein neues Widerrufsrecht zu gewähren, oder?

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