Leserkommentar zum Artikel
Neues Widerrufsrecht auch bei freiwilligem Warenumtausch?
Grundsätzlich hat der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Was passiert aber, wenn der Verbraucher mit einer Ware unzufrieden ist und der Händler die Ware freiwillig umtauscht? Beginnt dadurch die Widerrufsfrist neu zu laufen?
Herr
Beitrag von Apalusa
16.08.2022, 12:04 Uhr
Was nun aber wenn ein Umtausch auf Kulanz nach bereits abgelaufenem Widerrufsrecht (gesetzlich und vertraglich) akzeptiert wird? In dem Fall wird der Verbraucher ja bereits besser gestellt als es vertraglich eigentlich vereinbart war. In einem solchen Fall wäre dann also auf den Umtauschartikel kein neues Widerrufsrecht zu gewähren, oder?
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