Leserkommentar zum Artikel

Sind Produktbilder im E-Commerce Pflicht?

Im Online-Handel sind Produktbilder meist wesentlich für die Kaufentscheidung. Doch ist ihre Bereitstellung auch rechtlich verpflichtend?

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Markenname Aufgedruckt Bestandteil?

Beitrag von David
04.08.2022, 16:52 Uhr

Guten Tag, wie verhält es sich bei Artikeln, bei den der Hersteller auf allen Hersteller- und Händlerfotos mit aufgedruckten Markennamen abbildet, diese aber grundsätzlich ohne Aufdruck von Markennamen geliefert werden.

Beispiel Messbecher, auf allen Fotos werden diese scheinbar mit Aufgedruckten Markennamen angezeigt, geliefert wird ein unbedruckter „Neutraler“. Werkzeugzange soll laut Bildern den Markennamen auf den Griffen gedruckt haben, geliefert werden nur Zangen in Unternehmensfarben ohne Markennamen Aufdruck.

Auf Nachfrage ist es so vom Unternehmen vorgesehen. Nicht alle Artikel haben den Markennamen aufgedruckt, aber das Unternehmen möchte das man auf Produktbildern Grundsätzlich den Markennamen sieht.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Soll man nun daraus ableiten, von Gastxxx, 15.02.2017, 11:58 Uhr

    daß z. B Dekoelemente wie ein Bildrahmen, Blumen und sonstiges Zubehör entweder mit verkauft werden müssen, obwohl in der Artikelbeschreibung steht, daß nur der Artikel selbst verkauft wird und nicht die Dekoelemente bzw. daß man dadurch abmahnfähig wird? Also es ist nicht mehr zu begreifen, was... » Weiterlesen

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