What you see is what you get: Pflicht zur Verwendung von Produktbildern im Online-Shop?
Im Online-Handel, wo der Verbraucher die angebotene Ware nicht ausgestellt sieht, sind detailreiche Produktbilder meist das für die Kaufentscheidung ausschlaggebende Element. Sie ermöglichen eine genaue Beurteilung der Beschaffenheit und der gestalterischen Eigenschaften der Ware und nehmen so in höherem Maße als textliche Beschreibungen Einfluss auf die Verbraucheraffektion. Doch müssen Produktbilder von Gesetzes wegen überhaupt zwingend bereitgestellt werden, um das Angebot zu kontrastieren? Der nachfolgende Artikel gibt Antwort.
Markenname Aufgedruckt Bestandteil?
Beitrag von David
04.08.2022, 16:52 Uhr
Guten Tag, wie verhält es sich bei Artikeln, bei den der Hersteller auf allen Hersteller- und Händlerfotos mit aufgedruckten Markennamen abbildet, diese aber grundsätzlich ohne Aufdruck von Markennamen geliefert werden.
Beispiel Messbecher, auf allen Fotos werden diese scheinbar mit Aufgedruckten Markennamen angezeigt, geliefert wird ein unbedruckter „Neutraler“. Werkzeugzange soll laut Bildern den Markennamen auf den Griffen gedruckt haben, geliefert werden nur Zangen in Unternehmensfarben ohne Markennamen Aufdruck.
Auf Nachfrage ist es so vom Unternehmen vorgesehen. Nicht alle Artikel haben den Markennamen aufgedruckt, aber das Unternehmen möchte das man auf Produktbildern Grundsätzlich den Markennamen sieht.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Soll man nun daraus ableiten, von Gastxxx, 15.02.2017, 11:58 Uhr
daß z. B Dekoelemente wie ein Bildrahmen, Blumen und sonstiges Zubehör entweder mit verkauft werden müssen, obwohl in der Artikelbeschreibung steht, daß nur der Artikel selbst verkauft wird und nicht die Dekoelemente bzw. daß man dadurch abmahnfähig wird? Also es ist nicht mehr zu begreifen, was... » Weiterlesen
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