Achtung Betrugsversuch: Gefälschte Zahlungsaufforderungen des DPMA im Umlauf
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist in Deutschland unter anderem für die Eintragung von schutzfähigen Zeichen, darunter Marken zuständig. Entsprechende Anmelde- und Verlängerungsgebühren sind direkt an das Amt zu zahlen. Derzeit erhalten (vor allem frische) Markeninhaber erneut vielfach vermeintliche „Zahlungsaufforderungen“ des DPMA für angebliche Markenregistrierungen. Dabei handelt es sich um dreiste Betrugsversuche, denen Markeninhaber unter keinen Umständen Folge leisten sollten. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Leicht zu erkennen
Beitrag von Stephan Holt
29.07.2022, 07:09 Uhr
Habe ich auch bekommen, bin aber auch ein alter Hase, was Marken angeht. Doch spätestens bei der IBAN mit Start PL muss einfach JEDER skeptisch werden und mindestens mal in München anrufen, wenn er diese Betrugsversuche noch nicht kennt.
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