LG Hamburg: Unzulässigkeit von kostenpflichtiger 01806-Rufnummer für den Kundenservice
Viele Unternehmen bieten Ihren Kundenservice bereits über eine kostenfreie Rufnummer an. Jedoch halten zahlreiche Firmen an Kundenservice-Hotlines fest, die für den Anrufer abweichend von seinem normalen Telefontarif mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Wie es um die Zulässigkeit einer solchen kostenpflichtigen 01806-Kundenservicerufnummer bestellt ist, hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 04.03.2021 (Az.: 312 O 139/20) beurteilt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Dr.
Beitrag von Kienecker
10.07.2022, 16:07 Uhr
ARD1 Beitragsservice ist nur unter der Vorwahl 01806 ..... zu erreichen. Reklamationen, Nachfragen zu gestellter Rechnung nur gegen zusätzliches Entgelt. Ein staatlich geführtes Unternehmen treibt ungerechtfertigte Zwangsgelder mit falscher Rechnungsstellung auch noch kostenpflichtig für den Nicht-Verbraucher ein - in der besten BRD, die es je gab.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Herr von Ulrich Nussbaum, 11.06.2021, 13:28 Uhr
Hallo, habe bei OTTO ein Sideboard bestellt welches von Hermes ausgeliefert wird. Da ich e-mails mit verschiedenen Lieferungszeiten bekam, habe ich die Hotline angerufen und wollte nur wissen, welche mail nun zutrifft. Für den Anruf soll ich nun 60Ct. zahlen. Meines Wissens nach dürfen Firmen keine... » Weiterlesen
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