LG Osnabrück: Werbung mit abgelaufenen Zertifikaten ist unzulässig!
Die Werbung mit erworbenen Zertifikaten ist ein beliebtes Mittel, um die besondere Qualität der eigenen Waren oder Dienstleistungen zu unterstreichen und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Im Rahmen der Werbung mit solchen Zertifikaten gibt es jedoch einiges zu beachten. Ein aktueller Fall zeigt, dass bereits eine Unachtsamkeit ausreicht, um wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.
Werbung mit ungültigen Zertifikaten
Beitrag von A.Girke
19.03.2022, 13:49 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, Immer wieder sehe ich auf Webseiten, das mit ungültigen Zertifikaten geworben wird. Zudem ist auf den ungültigen Zertifikaten auch ein Passus, der auf die zeitlich, befristete Gültigkeit hinweist. Dann ist der Unternehmer doch nicht zu belangen,oder ?
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