Leserkommentar zum Artikel
Urteil: Abgelaufene Zertifikate dürfen nicht zu Werbezwecken genutzt werden
Zertifikate sind ein beliebtes Werbemittel, um die Qualität eines Unternehmens zu betonen und sich von Mitbewerbern abzuheben. Ein aktueller Fall zeigt jedoch: Schon kleine Fehler können zu Abmahnungen führen.
Werbung mit ungültigen Zertifikaten
Beitrag von A.Girke
19.03.2022, 13:49 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, Immer wieder sehe ich auf Webseiten, das mit ungültigen Zertifikaten geworben wird. Zudem ist auf den ungültigen Zertifikaten auch ein Passus, der auf die zeitlich, befristete Gültigkeit hinweist. Dann ist der Unternehmer doch nicht zu belangen,oder ?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben