Werbung zur Vertrauensbildung

Irreführung: Wenn das Testergebnis „sehr gut“ nicht die Bestnote ist

Positive Testergebnisse sind ein potentes Marketinginstrument, aber rechtlich anspruchsvoll. Darf etwa ohne zusätzliche Aufklärung ein „sehr gut“ beworben werden, wenn es noch eine bessere Note gab?

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„DIN-geprüft“: Ohne Zusatzinformationen abmahnbar

Die Werbung mit Prüfergebnissen birgt Abmahnpotenzial. Jüngst traf es eine beworbene „DIN-Prüfung“ ohne weitere Aufklärung. Mit LegalScan Pro lassen sich solche Abmahnungen vermeiden.

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Abmahnung: Irreführende Produktbewerbung mit Aussage „Testsieger“

Eine aktuelle Abmahnung hat eine irreführende Bewerbung eines Produktes als „Testsieger“ aufgrund einer nicht deutlich angegebenen Fundstelle und eines unzureichenden, zugrundeliegenden Tests zum Gegenstand.

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Können Unternehmen Tests ihrer Produkte verhindern?

Produkttests bringen Sichtbarkeit – doch bei schlechten Ergebnissen oder besser bewerteter Konkurrenz fragen sich viele Unternehmen: Kann man sich gegen Tests wehren? Wir zeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

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OLG Bremen: Link zu Testinfos muss klar erkennbar sein

Wer mit Testsiegeln wirbt, muss über Prüfstelle, Prüfgegenstand und -kriterien informieren. Laut OLG Bremen reicht ein Link nur, wenn er klar als Verweis auf diese Infos erkennbar ist.

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OLG Düsseldorf zur Werbung mit Warentestergebnissen: Was ist wo anzugeben?

Testergebnisse werden oft und gerne als Werbung eingesetzt. Was genau bezüglich des Warentests in der Werbung wo offengelegt werden muss, entschied nun das OLG Düsseldorf.

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LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat irreführend

Das LG Berlin entschied: Auch wenn das Ablaufdatum genannt wird, ist die Werbung mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat irreführend – und damit unzulässig.

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Darf man mit positivem Teil eines negativen Testergebnisses werben?

Werbung mit Testergebnissen wirkt verkaufsfördernd – unterliegt aber strengen Regeln. Das OLG Köln befasste sich kürzlich mit einem Fall, in dem nur der positive Teil eines insgesamt mangelhaften Tests hervorgehoben wurde.

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LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend

Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied nun das LG Berlin.

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BGH: Testergebnis auf Verpackung erfordert Fundstellenangabe”

Der BGH hat entschieden, dass derjenige, der mit der Abbildung einer Produktverpackung wirbt, auf der ein Test-Siegel der Stiftung Warentest abgebildet ist, den Verbraucher auch über die Fundstelle des Tests informieren muss.

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Werbung: Wie lange ist jahrelange Erfahrung?

Was genau bedeutet "jahrelange Erfahrung"? Mit einem solchen Werbeslogan musste sich das OLG Frankfurt auseinandersetzen.

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ClimatePartner-Zertifikat: Wie rechtskonform werben?

Kaufentscheidungen werden auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit getroffen und Labels wie „ClimatePartner“ spielen dabei eine Rolle. Wie lässt sich das Label rechtskonform nutzen?

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Werbung mit Unternehmenstradition auch bei Inhaberwechsel erlaubt?

Mit der Frage, ob nach einem Inhaberwechsel weiterhin mit einer Unternehmenstradition geworben werden darf, beschäftigte sich das OLG Hamburg.

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Irreführende Werbung mit „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich

Verbraucher erwarten von Warentests objektive und neutrale Bewertungen. Ob auch algorithmusbasierte Produktvergleiche als „Test“ beworben werden dürfen, hat das OLG Köln entschieden.

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Produktbild von Artikelverpackung mit Testergebnis löst Informationspflicht aus!

Die Fundstelle des jeweiligen Testergebnisses muss leicht auffindbar sein, wenn aktiv mit einem solchen Testergebnis geworben wird. Wie verhält es sich, wenn ein Händler lediglich ein Produktbild von der Artikelverpackung mit aufgebrachtem Testergebnis wiedergibt?

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Abmahnungen wegen „LGA geprüft“: Was ist bei der Werbung zu beachten?

Kunden verbinden mit Prüfzeichen die Vorstellung, dass die mit dem Zeichen beworbenen Waren durch einen neutralen Dritten geprüft wurden. Aufgrund aktueller Abmahnungen zur Werbung mit der Aussage "LGA geprüft" zeigen wir auf, was bei der Werbung zu beachten ist.

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Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen von vergleich.org

Großer Beliebtheit erfreuen sich die von der Plattform "vergleich.org" ausgestellten Testsiegel. Deren Darstellung allein genügt allerdings nicht, um die rechtlichen Informationserfordernisse für die Werbung mit Testergebnissen zu erfüllen.

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Werbung mit Testergebnissen: Wichtige Gerichtsentscheidungen

Gerichte haben sich immer wieder mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen eine Werbung mit Testergebnissen zulässig ist bzw. wann von einer Irreführung des Verbrauchers ausgegangen werden kann.

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Vergleichende Werbung im Internet: Ist diese zulässig?

Anbieter- und Produktvergleiche sind wesentlicher Bestandteil des freien Wettbewerbs, werden jedoch oft von Händlern genutzt, um ihre Angebote von denen der Konkurrenz abzuheben. Das Wettbewerbsrecht setzt der vergleichenden Werbung klare Grenzen.

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Regelmäßig im Abmahnfokus: Die Werbung mit Prüfzeichen- und -siegeln

Nach wie vor großer Beliebtheit erfreut sich die Werbung mit Prüfzeichen und -siegeln (z.B. bei erfolgter Überprüfung durch einen TÜV oder Zuteilung des GS-Zeichens). Ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen werden an eine solche Werbung sehr hohe Transparenzerfordernisse gestellt. Worauf Händler in diesem Zusammenhang achten müssen und an welchen Stellen die typischen Abmahnfallen lauern, möchten wir in unserem aktuellen Beitrag näher erläutern.

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