Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern
Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den dort normierten Ansprüchen des Käufers bei Mängeln scheint bei Saturn ähnlich viel Bedeutung zuzukommen wie auf dem Saturn – nämlich gar keine. Diese Unkenntnis des Gesetzes paart sich dann noch mit Unkenntnis der eigenen Garantie-AGB, was sich in Form von widerwilligen Service-Mitarbeitern manifestiert, denen die meisten Mängelhaftungs- oder Garantieregelungen mühsam dargelegt werden müssen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fall dieser Verkäuferborniertheit dar, den ein Mitarbeiter der IT-Recht-Kanzlei am eigenen Leibe durchleiden musste.
Gewährleistungsrechte bei Saturn werden sich dumm dreist stellend ignoriert
Beitrag von H.Hartl
09.01.2022, 07:40 Uhr
Leider kann ich mich der extrem schlechten Erfahrung nur anschließen. Einen Canon Drucker für über 669 € gekauft am 17.07.2021 . Die zusätzliche Canongarantie ( incl, Vor Ort Austausch wurde wohl zu dem Zeitpunkt noch nicht angeboten) . Nachdem im November 2021 auf meinem Drucker eine Fehlermeldung auftauchte, - Rückruf des Herstellers wegen defektem Schlauchsystem, habe ich ich meine Gewährleistungsrechte geltend gemacht . Obwohl sogar noch unter den 6 Monaten und Nachweisbarkeit, das ein Herstellerfehler vorliegt, verweigert man eine Ersatzlieferung. Man solle den Drucker im nächsten Markt ( sind ja nur 60 km) einfach abgeben zu Reparatur. Erstens habe ich keinen Vertrag mit der Filiale ist nämlich eine eigenständige GMBH , sondern mit Saturn Online unterschiedlicher Handelsregistereinträge. Nach einem Einschreiben an die GF , schickte man mir zumindest schon mal einen Link um ein DHL Label zu erstellen. Bevor man das Label aber dann tatsächlich erhält wird man gezwungen einen Reparaturauftrag zu erstellen, die Möglichkeit Ersatzlieferung oder Erstattung ist nicht einmal Ersatzweise vorgesehen. Das Wort Gewährleistung kommt gar nicht vor sondern nur Garantie. Habe dies aber noch einmal im Freitext explizit benannt und wird dem Paket auch beigelegt. War nämlich gar nicht so einfach einen passenden Karton aufzutreiben, da ich die Originalverpackung nicht mehr habe. Ich bin auf jeden Fall gespannt wie der Drucker bei vorgeschriebener Verpackung dort ankommt oder ich ihn zurück erhalte, da dieser(man kann nämlich die Tinte nicht entnehmen) weder gerüttelt , fallen gelassen oder gekippt werden darf, besonders wegen der Tinte. Na ja auf jeden Fall wird jeder Einpackschritt, Zustand des Drucker , Tintenfüllstand Fotodokumentiert. Bei einer Ersatzlieferung hätte ich die neue Verpackung nutzen können , aber wie hier bereits beschreiben ist dies absolut nicht gewollt. Da meine Tochter wegen Ihrer schulischen Ausbildung den Drucker auch benötigt , habe ich vorsorglich auch gleich eine Frist gesetzt. Irgendwie höre ich die Nachtigall schon trapsen, dass mir wieder mal ein Gerichtsverfahren bevor steht. Traurig finde ich allerdings, da hier die Gewährleistungsrechte ganz offiziell, mit Füßen getreten werden , der Verbraucherschutz offensichtlich keinerlei Interesse hat denen mal auf die Füße zu treten. Ganz " Lustig" war dann auch , dass in der Kundenservicemail immer eine andere Handelsregisternummer stand + eines GF den es wohl gar nicht mehr gibt , wie im Impressum und auf der Rechnung. Kurze Anmerkung an die Kanzlei: Würde es sich um einen Einzelfall handeln könnte man von Bagatelle sprechen, aber hier steckt System ganz offiziell dahinter, die Kunden um Ihre gesetzlichen Ansprüche zu bringen. Wie man sieht vom Kauftag an.
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