Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems
PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.
ebay mit "neuer" "Geschäftspraktik" und paypal
Beitrag von Herr Bert
03.12.2021, 14:19 Uhr
Einem privaten "Verkäufer" könnte beim Verkauf einer alten, jedoch gut erhaltenen, Modelleisenbahnanlage mitsamt Lok, Wagons und viel Zubehör über ebay passiert sein, was folgt: Unter den Bedingungen, dass ein Käufer Versandkosten und Kaufpreis i.e.S. vorauszahlt, war die Anlage - kaum eine Stunde nach Einstellung des Angebots in ebay - auch schon per Sofortkauf "verkauft". Ausweislich ebay hätte ein Herr auch bereits "bezahlt" - an ebay. E-Bay teilte daraufhin mit, dass man die Anlage binnen 2 Tagen versenden solle (das nicht etwa an den Herrn Käufer, der vermeintlich "bezahlt" haben soll, sondern an eine Dame, die als Repräsentantin einer Firma bezeichnet wäre). Weiter teilte ebay mit, dass sowohl die Versandkosten als auch der Kaufpreis - in Gänze - wenn, dann erst nach 13 Tagen goutierbar wären; man wolle zudem auch noch prüfen, ob der "Käufer" eventuell irgendwelche Probleme hätte, bis dahin wolle man Versandkosten und Kaufpreis auf jeden Fall - in Gänze - zurückhalten. Die Frage, wie die recht sperrige Anlage versendet werden soll (Karton hätte XL-Format), wenn die Versandkosten hierfür nicht goutiert werden, wollte oder konnte ebay nicht beantworten. Auch nicht kam ebay der Aufforderung nach, eine Zustellvollmacht des potentiellen "Käufers" vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Dritte wirksame Zustellbevollmächtigte sei. Und auch die Frage, welche Art von Problem denn solch ein "Käufer" melden könnte, der zum Einbehalt des gesamten Kaufpreises sowie der Versandkosten führen könnten, wollte man nicht beantworten. Stattdessen kam die Rüge seitens ebay, man solle sich doch "professionell" verhalten und die Eisenbahnanlage verschicken, schließlich würden die AGB Derartiges hergeben. Tun diese das wirklich vgl. §§ 309, 308, 307 BGB? Letztendlich wurde die Eisenbahnanlage nicht verschickt, der potentielle "Käufer" entsprechend informiert und diesem geraten, sich sein Geld rückbuchen zu lassen (von ebay).
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