Leserkommentar zum Artikel

ElektroG: Muster-Pflichtinformationen für Hersteller/Importeure

Hersteller von Elektrogeräten müssen nach dem ElektroG detaillierte Informationen zur Verwertung von Altgeräten bereitstellen und so darauf hinweisen, wie solche Altgeräte zu entsorgen sind und wo sie zurückgegeben werden können.

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Rücknahmeverpflichtung nur für private Haushalte?

Beitrag von Thorsten Latka
11.11.2021, 09:26 Uhr

So wie ich das verstanden habe gilt das ElektroG nur für private Haushalte. Heißt das im Umkehrschluss auch, dass Firmenkunden, die über unseren Shop einkaufen (also z.B. XYZ GmbH) keinen Anspruch auf kostenfreie Rückholung eines Elektro Altgeräts haben? In diesem Fall wäre eine Rückholung eines Altgeräts bei Verkäufen über den Conrad Marketplace nicht verpflichtend, da dieser für uns als Conrad Partner nur als B2B Marktplatz fungiert. Würden Sie dem so zustimmen? Danke!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Handlungsanleitung Amazon / eBay von Tim Meinecke, 31.12.2021, 17:16 Uhr

    Hallo, Ihr habt normalerweise für solche Themen immer richtig gute Handlungsanleitungen für eBay und Amazon zur Verfügung gestellt. Wird es eine solche Anleitung in diesem Fall noch geben? Vielen Dank.

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