Buchpreisbindung: Gratisabgabe von preisgebundenen Büchern zulässig
Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage, für den Verkauf von neuen Büchern einen Preis festzusetzen, der dann für alle Händler beim Verkauf der Bücher verbindlich ist. Das bedeutet auch: Um die Buchpreisbindung nicht zu umgehen, dürfen Preisnachlässe oder Boni an Letztverbraucher grundsätzlich nicht gewährt werden. Das OLG Dresden hat jedoch nun entschieden, dass eine kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern zulässig sein kann. Wie die Richter des OLG Dresden dabei konkret argumentiert haben, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Sehr hilfreich
Beitrag von Atilla Boz
08.11.2021, 21:47 Uhr
Dieser Artikel war sehr hilfreich. Wir planen gerade auch ein Buch zu verschenken und können nun sicher sein, keine Rechte damit zu verletzen.
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