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Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage dazu, für neue Bücher einen einheitlichen Verkaufspreis festzusetzen. Preisnachlässe oder Boni sind daher grundsätzlich unzulässig. Das OLG Dresden hat entschieden, dass die kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern im Einzelfall erlaubt sein kann.

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Sehr hilfreich

Beitrag von Atilla Boz
08.11.2021, 21:47 Uhr

Dieser Artikel war sehr hilfreich. Wir planen gerade auch ein Buch zu verschenken und können nun sicher sein, keine Rechte damit zu verletzen.

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