Leserkommentar zum Artikel

Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 gilt ab dem 20.07.2010 eine besondere Hinweispflicht für bestimmte Azofarbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung finden.

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Azofarbstoff

Beitrag von Jürgen T.
26.05.2010, 11:14 Uhr

Wie kann die Verwendung solcher Stoffe überhaupt zulässig sein? Müssen wir erst alle zu leuchten beginnen, bis diese Zusatzstoffe untersagt werden? Einerseits setzt sich die Regierung für die Verbesserung von Bildung und Unterbringung von Kindern ein, auf der anderen Seite macht sie es möglich, dass Kinder mit Lebensmittel vollgestopft werden, die ihnen später Probleme bereiten. Das nennt man wohl kontraproduktiv oder einfach: "bekloppt"!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Kunde von Heinz, 04.12.2017, 04:02 Uhr

    Ob der Satz: "Kann die Aufmerksamkeit..." nun dahinter steht oder nicht, ist für mich zweitrangig. Ich finde immer und immer wieder Lebensmittel, die überhaupt gar nicht gekennzeichnet sind und man sogar auf Nachfrage hin belogen wird. In Leipzig ist das besonders schlimm. Ich habe das Gefühl, dass... » Weiterlesen

  • Azofarbstoffe von Tilly, 21.09.2010, 20:52 Uhr

    Kennzeichnungspflicht schone und gut, doch finde ich nach wie vor, etwa 2Monate nach der Pflicht, immer noch hauptsächlich nicht gekennzeichnete Produkte in den Regalen... Woran liegt's? in wessen Verantwortung ist die Kennzeichnung, Verkaufer oder Hersteller?

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