Leserkommentar zum Artikel

Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 gilt ab dem 20.07.2010 eine besondere Hinweispflicht für bestimmte Azofarbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung finden.

» Artikel lesen


Kunde

Beitrag von Heinz
04.12.2017, 04:02 Uhr

Ob der Satz: "Kann die Aufmerksamkeit..." nun dahinter steht oder nicht, ist für mich zweitrangig. Ich finde immer und immer wieder Lebensmittel, die überhaupt gar nicht gekennzeichnet sind und man sogar auf Nachfrage hin belogen wird. In Leipzig ist das besonders schlimm. Ich habe das Gefühl, dass sich niemand zuständig fühlt, selbt wenn ich Laborproben vorweise! An welche Behörde muss man sich wenden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Azofarbstoffe von Tilly, 21.09.2010, 20:52 Uhr

    Kennzeichnungspflicht schone und gut, doch finde ich nach wie vor, etwa 2Monate nach der Pflicht, immer noch hauptsächlich nicht gekennzeichnete Produkte in den Regalen... Woran liegt's? in wessen Verantwortung ist die Kennzeichnung, Verkaufer oder Hersteller?

  • Azofarbstoff von Jürgen T., 26.05.2010, 11:14 Uhr

    Wie kann die Verwendung solcher Stoffe überhaupt zulässig sein? Müssen wir erst alle zu leuchten beginnen, bis diese Zusatzstoffe untersagt werden? Einerseits setzt sich die Regierung für die Verbesserung von Bildung und Unterbringung von Kindern ein, auf der anderen Seite macht sie es möglich,... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei