Frage des Tages: Müssen Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben?
Wer im Internet geschäftsmäßig auftritt, ist zur Darstellung eines vollständigen Impressums verpflichtet. Diese notwendige Anbieterkennzeichnung umfasst vor allem eindeutige Angaben zur Identität. Gerade Einzelunternehmer, die Internetauftritte als Privatpersonen betreiben, haben aber nicht seltenein begründetes Interesse daran, zum Schutz ihrer Privatsphäre ihre Personendaten nicht vollständig im Impressum offenzulegen und zumindest ihre Namensangaben zu chiffrieren. Ob Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben müssen oder zulässig mit Kürzeln arbeiten dürfen, klärt der heutige Beitrag.
Super für Identitätsklau..
Beitrag von Melanie
23.07.2021, 18:31 Uhr
...da ist Deutschland immer noch hinter'm Mond was das "Neuland" betrifft, und jeder Stalker weiß auch direkt, wo er hin muss inklusive Telefonnummer!! Da haben es viele andere Länder gut. Nein, die sind einfach zeitgemäßer, nur Deutschland ist naiv und denkt keinen einzigen Schritt im Voraus
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben