Leserkommentar zum Artikel

Rechtliche Besonderheiten bei Vertragsschlüssen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief

Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen. Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.

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Betrug

Beitrag von Thomas Schön
30.06.2021, 12:36 Uhr

Hallo, ich habe vor einiger Zeit im Internet ein kostenloses Hundefutter.Probe-Päckchen ohne weiterer Verpflichtung bestellt und erhalten. Dazu habe ich auch den Button angekreutzt, telefonisch beraten zu werden. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Anruf in der sich erkundigt wurde wie das Probefutter vom Hund angenommen wurde. Da ich kein Haustier habe, habe ich das Probefutter damals einen Bekannten gegeben der einen Rottweiler hat, und ich wußte das dieser Rottweiler das Futter gegessen und gut vertragen hat. Ich wurde gefragt ob ich an einer Bestellung interessiert bin, doch ich lehnte ab und erklärte das ich garkein Haustier habe. Das Gespräch musste ich beenden, da ich Besuch in der Tür stehen hatte. Nach wenigen Wochen wurde ich daran erinnert meine Bestellung in Höhe von ca. 130,00 € zu begleichen. Ich habe nie etwas bestellt und auch nie etwas erhalten von dieser Firma. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert. Kurze Zeit später erhielt ich eine 2. Mahnung, auch diese habe ich ignoriert und wähnte mich im Recht, da ich nichts bestellt und erhalten habe. Jetzt erhielt ich eine Inkassorechnung eben wegen dieser Firma. wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe schon daran gedacht diese Firma wegen Betruges anzuzeigen. Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort. Gruß, Thomas Schön

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 9 Kommentare vollständig anzeigen

  • Herr von Morris, 01.07.2024, 13:10 Uhr

    Mir wurde von der Mönchshofer AG angeblich Ware zugesendet die ich nicht bestellt habe (angeblich per Telefon bestellt) und schickten mir ein inkasso büro. Was kann ich da tun??

  • Dr. von Ron Decker, 29.07.2023, 10:55 Uhr

    Ein Gesetzgeber der rechtskräftige Verträge via Telefon zulässt, fördert kriminelles Gebahren, sofern eine Unterschrift im nachherein nicht obligatorisch gefordert ist. Bei diesem Regime wundert aber nichts mehr

  • Werbung und Informationsanforderung von Thiel, 01.03.2022, 19:26 Uhr

    Ist eine Anfrage nach in der Werbung gestellten Produkt bereits ein Angebot?

  • Kauf eines Seminares am Telefon von Fritz Haltermann, 27.02.2021, 14:59 Uhr

    Hallo, ich hatte am telefon ein beratungsgespräch und derVerkäufer des Seminares war sehr aufdringlich und ich habe dann das Seminar am telefon bestellt. Dann habe ich auf die Vertragunterlagen gewartet...Startzeit usw. . Statt dessen bekam ich gleich eine rechnung und eine Mail, dass der Semian... » Weiterlesen

  • Bestellung per Telefon von Gabriele Repschläger, 11.02.2021, 13:18 Uhr

    Hallo  Wir hatten am Telefon bei einer Werkstatt  Reifen bestellt sind aber noch nicht eingetroffen haben es jetzt abbestellt also widerrufen der Händler meinte man muss eine Gebühr bezahlen ist das richtig?? 

  • Anbahnung über eBay, Kaufabschluss per Mail? von Peter, 02.12.2019, 19:21 Uhr

    Hallo! Ich habe auf eBay einen Kühlschrank gesehen, der allerdings in Farbe und Türanschlag nicht für mich passend war. Ich habe dem Händler daraufhin per eBay eine Nachricht geschickt, ob das Modell auch in anderen Ausprägungen vorhanden wäre. Daraufhin riet er mir, in einigen Wochen noch einmal... » Weiterlesen

  • Rahmenbedingungen in der Widerrufsbelehrung von Verbraucher, 02.04.2018, 20:20 Uhr

    Guten Abend, ich habe gerade in den Widerrufsbelehrungen eines Ebay-Händlers gelesen, dass er folgende Rahmenbedingung festlegt: Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes würden dem Käufer lediglich 85% des Kaufpreises zurückerstattet da er den Artikel ja benutzt haben könnte bevor er ihn... » Weiterlesen

  • Telefonische Bestellung, per Fax , per E-mail von Rainer Bloch, 05.06.2014, 15:43 Uhr

    Am sichersten dürfe es sein wenn man einfach seinen Laden dicht macht, man kommt eh nicht mehr zum Kerngeschäft vor lauter Änderungen- die Änderungen gibt es ja nicht nur hier, sondern auch in anderen Bereichen- das ist Wahnsinn pur!

  • Wie lautet denn der Zusatz korrekt von Fragender, 24.08.2012, 16:09 Uhr

    Wenn man nun dem Kunden, wie von Ihnen vorgeschlagen "vorab" per E-Mail, Brief oder Fax alle notwendigen Informationen zukommen lässt, also die AGB mit Widerrufsrecht, so dass der Kunde alle Unterlagen vor Vertragsschluss vorliegen hat, und der Kunde erst aufgrund dieses Angebots das Angebot... » Weiterlesen

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