Rechtliche Anforderungen bei Angeboten für nicht verfügbare Artikel (Update)
Wer als Online-Händler im elektronischen Geschäftsverkehr Waren auch gegenüber Verbrauchern anbietet, muss u. a. Angaben zur Lieferzeit machen. Dies mag bei vorrätigen Waren in der Regel kein Problem darstellen. Was aber gilt für den Fall, dass der beworbene Artikel dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr lieferbar ist? Auch in solchen Fällen kann der Händler ein wirtschaftliches Interesse an der Bewerbung entsprechender Artikel haben, etwa damit er über einschlägige Suchmaschinen im Internet besser gefunden wird. Die IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich in diesem Beitrag mit der rechtlichen Zulässigkeit solcher Angebote und bietet Lösungsansätze für die Praxis an.
Vorbestellung
Beitrag von Markus
21.06.2021, 16:01 Uhr
Also ich würde das gerne bei mir im Shop machen. Das der Kunde verbindlich bestellt, es ist gesichert das die Ware auch geliefert wird da es sich um Import handelt.
WIe bildet man das rechtlich in den AGB , wenn der Kunde quasi in Vorkasse beim kauf geht?
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