Leserkommentar zum Artikel

Nicht verfügbare Artikel anbieten - ist das zulässig?

Wer Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, muss Angaben zur Lieferfrist machen. Bei vorrätigen Waren ist dies unproblematisch. Was aber, wenn die beworbene Ware dauerhaft oder vorübergehend nicht lieferbar ist?

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Vorbestellungen

Beitrag von Martin Antrag
11.03.2021, 10:44 Uhr

Hallo, ich würde gerne in meinem Shop Vorbestellungen anbieten wo ich aber nicht vorher weiß ob ich die umsetzten kann. Es müssten zb. 20 Bestellungen für ein Produkt reinkommen. Ab dann würde es sich lohnen das herstellen zu lassen. Ich weiß dadurch natürlich werder die Lieferzeit noch ob es überhaupt möglich sein wird. Wie kann ich das rechtlich am besten ausdrücken bzw ob das überhaupt geht. Ich würde natürlich bei jedem Produkt das direkt so in den Artikel reinschreiben. Und falls es nix werden würde das volle Geld zurück bezahlen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Onlinekauf bei Euronics von Wilbert, 14.01.2025, 19:29 Uhr

    Ich habe einen Artikel im Onlineshop erworben der verfügbar war. Rechnung kam per mail, direkt bezahlt vor 12 Uhr mittags noch beim Zahnarzt im Wartezimmer. Echtzeitüberweisung. Als ich dann in Behandlung war kam eine Mail dass ich die Rechnung nicht bezahlen soll, es wäre ein Übertragungsfehler... » Weiterlesen

  • Es gibt wohl nichts... von Stephan, 11.12.2024, 06:58 Uhr

    ....was der Gesetzgeber nicht vorschreiben möchte.

  • Vorbestellungen bei eBay per Sofort-Kauf anbieten. Was beachten? von Nina, 09.07.2021, 20:38 Uhr

    Ich würde gerne Waren zur Vorbestellung bei eBay per Sofort-Kauf anbieten. Da die Lieferanten häufig nicht ausreichend Ware liefern, könnte es sein, dass ich nicht alle Vorbestellungen bedienen kann. Kann ich mich hier irgendwie rechtlich absichern? Was muss ich genau beachten bzw. welche Texte... » Weiterlesen

  • Dipl. Ing. von Frank Hohmann, 04.07.2021, 07:18 Uhr

    Wie sieht es dann bei Vorbestellung mit gleichzeitiger Vorkasse aus?

  • Vorbestellung von Markus, 21.06.2021, 16:01 Uhr

    Also ich würde das gerne bei mir im Shop machen. Das der Kunde verbindlich bestellt, es ist gesichert das die Ware auch geliefert wird da es sich um Import handelt. WIe bildet man das rechtlich in den AGB , wenn der Kunde quasi in Vorkasse beim kauf geht?

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