Leserkommentar zum Artikel
Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen
Bei der Werbung mit „wissenschaftlich nachgewiesenen“ Eigenschaften eines Produkts genügt die Heranziehung einer einzigen Studie, sofern diese von einer anerkannten Forschungsstelle lege artis durchgeführt wurde. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (21.01.2010, Az. I ZR 23/07) aus dem Werberecht.
Schlupfloch
Beitrag von Rosi T.
03.05.2010, 13:19 Uhr
Oh je! Ob da der BGH den schon angesprochenen "gekauften" Studien nicht Tür & Tor geöffnet hat? Mittlerweile gibt es ja kaum noch Produkte ohne Extraaufkleber eines Test- oder Studienergebnis. Bin mal gespannt was daraus wird. Wäre schön, wenn die IT-Recht-Kanzlei da am Ball bleiben würde:-)
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben