Leserkommentar zum Artikel

Änderungen im Verpackungsrecht für Online-Händler zum 03.07.2021

Die Novelle des Verpackungsgesetzes tritt ab 03.07.2021 in Kraft. Wir zeigen auf, was sich zum 06.05.2021 ändert, und stellen für Mandanten ein hilfreiches Formulierungsmuster für eine neu eingeführte verpackungsrechtliche Informationspflicht bereit.

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Einwegpaletten

Beitrag von Max Muster
31.05.2021, 12:00 Uhr

Und auch für dieses Produkt besteht ein Widerrufsrecht, bringt also nix. Meine Spedition sieht keine Möglichkeit vor Ort so lange zu warten bis die 80 Jährige Oma 500 kg Ware von der Einwegpalette abgeladen hat bzw. diese auch wieder mitzunehmen. Kompletter Schwachsinn das ganze!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Wie soll das alles funktionieren? von Malte, 07.06.2021, 11:17 Uhr

    Moin! Die Idee, die Palette direkt mitzuverkaufen kam mir auch schon, daher wäre ich an einer Antwort interessiert. Dass hierauf auch ein Widerrufsrecht besteht, ist natürlich hinderlich, aber würde trotzdem ein Großteil abfangen. Wir versenden 80% unserer Ware auf Einwegpaletten, da wir die... » Weiterlesen

  • Rücknahmepflicht Paletten verhindern über Verkauf der Palette von Matthias, 27.05.2021, 17:19 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, wäre es möglich, die Rücknahmeverpflichtung einer Einwegpalette zu umgehen und damit auch die Informationspflicht diesbezüglich, wenn man diese z.B. für 1 € bei Speditionslieferung mitverkauft? - Die Palette wäre dann zwingender Bestandteil des Warenkorbes. - Somit... » Weiterlesen

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