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Änderungen im Verpackungsrecht für Online-Händler zum 03.07.2021

Die Novelle des Verpackungsgesetzes tritt ab 03.07.2021 in Kraft. Wir zeigen auf, was sich zum 06.05.2021 ändert, und stellen für Mandanten ein hilfreiches Formulierungsmuster für eine neu eingeführte verpackungsrechtliche Informationspflicht bereit.

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Wie soll das alles funktionieren?

Beitrag von Malte
07.06.2021, 11:17 Uhr

Moin!

Die Idee, die Palette direkt mitzuverkaufen kam mir auch schon, daher wäre ich an einer Antwort interessiert. Dass hierauf auch ein Widerrufsrecht besteht, ist natürlich hinderlich, aber würde trotzdem ein Großteil abfangen.

Wir versenden 80% unserer Ware auf Einwegpaletten, da wir die aufgrund der Größe unserer Ware die Paletten selbst zusammenzimmern müssen. Das Verpackungsgesetz scheint nicht durchdacht zu sein bzw. fördert es weitere Emissionen.

Die Spedition wartet nicht auf die Kunden bis sie die Ware von der Palette runter haben. Selbst wenn die Spedition die Palette direkt mitnimmt. Was ist dann, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte und keine Palette mehr zum zurücksenden hat? Wir können dem Kunden ja nicht zumuten, dass er 400 x 100 cm Paletten dann selbst bastelt.

Angenommen wir schicken unsere Spedition 4 Wochen nach der Lieferung 500 km weit, um eine Palette vom Kunden abzuholen und uns wieder zu bringen, dann ist der LKW 1000 km gefahren wegen einer Palette? Das kann doch so nicht gewollt sein?

Und btw: kostenlos wird diese Abholung für den Kunden eh nicht. Das wird dann ja versteckt in die Versandkosten eingerechnet bzw. gibt es eine Preiserhöhung für Speditionsware.

Danke und viele Grüße Malte

Einwegpaletten

Beitrag von Max Muster
31.05.2021, 12:00 Uhr

Und auch für dieses Produkt besteht ein Widerrufsrecht, bringt also nix. Meine Spedition sieht keine Möglichkeit vor Ort so lange zu warten bis die 80 Jährige Oma 500 kg Ware von der Einwegpalette abgeladen hat bzw. diese auch wieder mitzunehmen. Kompletter Schwachsinn das ganze!

Rücknahmepflicht Paletten verhindern über Verkauf der Palette

Beitrag von Matthias
27.05.2021, 17:19 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, wäre es möglich, die Rücknahmeverpflichtung einer Einwegpalette zu umgehen und damit auch die Informationspflicht diesbezüglich, wenn man diese z.B. für 1 € bei Speditionslieferung mitverkauft? - Die Palette wäre dann zwingender Bestandteil des Warenkorbes. - Somit würde der Kunde doch quasi ein Produkt kaufen, oder?

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