Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 03.07.2021: Auswirkungen für den Online-Handel
Rund zweieinhalb Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Verpackungsgesetz reformiert. Mit Erweiterungen der Registrierungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie neuen Kontrollvorschriften für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienste sollen eine lückenlosere Verfolgung der umweltrechtlichen Ziele gewährleistet und eine umfänglichere behördliche Kontrolle ermöglicht werden. In 3 Etappen, nämlich zum 03.07.2021, zum 01.01.2022 und zum 01.07.2022, ergeben sich auch und insbesondere für Online-Händler neue Pflichten und Anforderungen, über welche die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag informiert.
Einwegpaletten
Beitrag von Max Muster
19.05.2021, 11:53 Uhr
Was genau heißt das für den Versand auf Einwegpaletten?
"Wer nicht lizenzierungspflichtiges Verpackungsmaterial gewerbsmäßig abgibt, ist nach § 15 VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme am Ort der tatsächlichen Übergabe verpflichtet."
Händler werden dann dazu verpflichtet Einwegpaletten kostenfrei abzuholen?
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Angabe zum Inkrafttreten der Registrierungspflicht von Inverkehrbringern von Serviceverpackungen ist falsch von Karsten Hunger, 08.06.2021, 11:06 Uhr
Gemäß der in der 3. Lesung angenommenen Ausschussfassung des Gesetzes müssen sich Inverkehrbringer von Serviceverpackungen welche die Lizenzierungspflicht delegieren nicht ab dem 03.07.2021 sondern erst ab dem 01.07.2022 registrieren!
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Hubert von Hubert, 18.05.2021, 11:29 Uhr
Hallo, habe Frage nach "1.) Compliance-Kontrollpflicht für Online-Marktplätze" Abschnitt. Dort steht, dass ab dem 01.07.2021 werden Online-Marktplätze die Registrierung überprüfen. Müsste es nicht heißen, dass die Verkaufsplattformen ab 2022 und nicht erst ab 2021 Kontrollen durchführen... » Weiterlesen
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