Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 03.07.2021: Auswirkungen für den Online-Handel
Rund zweieinhalb Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Verpackungsgesetz reformiert. Mit Erweiterungen der Registrierungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie neuen Kontrollvorschriften für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienste sollen eine lückenlosere Verfolgung der umweltrechtlichen Ziele gewährleistet und eine umfänglichere behördliche Kontrolle ermöglicht werden. In 3 Etappen, nämlich zum 03.07.2021, zum 01.01.2022 und zum 01.07.2022, ergeben sich auch und insbesondere für Online-Händler neue Pflichten und Anforderungen, über welche die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag informiert.
Angabe zum Inkrafttreten der Registrierungspflicht von Inverkehrbringern von Serviceverpackungen ist falsch
Beitrag von Karsten Hunger
08.06.2021, 11:06 Uhr
Gemäß der in der 3. Lesung angenommenen Ausschussfassung des Gesetzes müssen sich Inverkehrbringer von Serviceverpackungen welche die Lizenzierungspflicht delegieren nicht ab dem 03.07.2021 sondern erst ab dem 01.07.2022 registrieren!
Einwegpaletten
Beitrag von Max Muster
19.05.2021, 11:53 Uhr
Was genau heißt das für den Versand auf Einwegpaletten?
"Wer nicht lizenzierungspflichtiges Verpackungsmaterial gewerbsmäßig abgibt, ist nach § 15 VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme am Ort der tatsächlichen Übergabe verpflichtet."
Händler werden dann dazu verpflichtet Einwegpaletten kostenfrei abzuholen?
Hubert
Beitrag von Hubert
18.05.2021, 11:29 Uhr
Hallo, habe Frage nach "1.) Compliance-Kontrollpflicht für Online-Marktplätze" Abschnitt. Dort steht, dass ab dem 01.07.2021 werden Online-Marktplätze die Registrierung überprüfen. Müsste es nicht heißen, dass die Verkaufsplattformen ab 2022 und nicht erst ab 2021 Kontrollen durchführen müssen?
Viele Grüße, Hubert.
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