Leserkommentar zum Artikel

Novelle des Verpackungsgesetz: Auswirkungen für den Online-Handel

Rund zweieinhalb Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Verpackungsgesetz reformiert. In 3 Etappen ergeben sich auch und insbesondere für Online-Händler neue Pflichten und Anforderungen, über welche wir in diesem Beitrag informieren.

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Angabe zum Inkrafttreten der Registrierungspflicht von Inverkehrbringern von Serviceverpackungen ist falsch

Beitrag von Karsten Hunger
08.06.2021, 11:06 Uhr

Gemäß der in der 3. Lesung angenommenen Ausschussfassung des Gesetzes müssen sich Inverkehrbringer von Serviceverpackungen welche die Lizenzierungspflicht delegieren nicht ab dem 03.07.2021 sondern erst ab dem 01.07.2022 registrieren!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Einwegpaletten von Max Muster, 19.05.2021, 11:53 Uhr

    Was genau heißt das für den Versand auf Einwegpaletten? "Wer nicht lizenzierungspflichtiges Verpackungsmaterial gewerbsmäßig abgibt, ist nach § 15 VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme am Ort der tatsächlichen Übergabe verpflichtet." Händler werden dann dazu verpflichtet Einwegpaletten... » Weiterlesen

  • Hubert von Hubert, 18.05.2021, 11:29 Uhr

    Hallo, habe Frage nach "1.) Compliance-Kontrollpflicht für Online-Marktplätze" Abschnitt. Dort steht, dass ab dem 01.07.2021 werden Online-Marktplätze die Registrierung überprüfen. Müsste es nicht heißen, dass die Verkaufsplattformen ab 2022 und nicht erst ab 2021 Kontrollen durchführen... » Weiterlesen

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