Leserkommentar zum Artikel

LG Mannheim: Amazon Händler muss Angebote täglich kontrollieren

Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, hat zwei Reaktionsmöglichkeiten: Unterwerfung oder gerichtlicher Titel. Dass manche Gerichte bei der Zwangsvollstreckung aus letzterem zum Teil lebensfremde Ansichten teilen, zeigt das LG Mannheim.

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Ein weiterer Beweis ...

Beitrag von Stephan
12.05.2021, 16:03 Uhr

... für die Fähigkeit unserer Verwalter und Wärter :-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Amazon in der Pflicht? von Toys4all, 07.07.2021, 13:44 Uhr

    Hallo , um das Ganze bzgl. einer Abmahnung zu vermeiden, wäre es sinnvoll wenn Amazon selbst bei jeder Änderung einer Produktseite , welche von einem Händler vorgenommen wird zumindest die angehängten weiteren Händler z.B. per email darüber zu informieren, so kann der Händler dann auch die... » Weiterlesen

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