LG Mannheim: Amazon Händler muss Angebote mindestens 2 bis 3x täglich kontrollieren
Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, hat zwei Reaktionsmöglichkeiten: Unterwerfung oder gerichtlicher Titel. Dass manche Gerichte bei der Zwangsvollstreckung aus letzterem zum Teil lebensfremde Ansichten teilen, zeigt ein Beschluss des LG Mannheim.
Ein weiterer Beweis ...
Beitrag von Stephan
12.05.2021, 16:03 Uhr
... für die Fähigkeit unserer Verwalter und Wärter :-)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Amazon in der Pflicht? von toys4all, 07.07.2021, 13:44 Uhr
Hallo , um das Ganze bzgl. einer Abmahnung zu vermeiden, wäre es sinnvoll wenn Amazon selbst bei jeder Änderung einer Produktseite , welche von einem Händler vorgenommen wird zumindest die angehängten weiteren Händler z.B. per email darüber zu informieren, so kann der Händler dann auch die... » Weiterlesen
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