LG Mannheim: Amazon Händler muss Angebote täglich kontrollieren
Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, hat zwei Reaktionsmöglichkeiten: Unterwerfung oder gerichtlicher Titel. Dass manche Gerichte bei der Zwangsvollstreckung aus letzterem zum Teil lebensfremde Ansichten teilen, zeigt das LG Mannheim.
Ein weiterer Beweis ...
Beitrag von Stephan
12.05.2021, 16:03 Uhr
... für die Fähigkeit unserer Verwalter und Wärter :-)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Amazon in der Pflicht? von Toys4all, 07.07.2021, 13:44 Uhr
Hallo , um das Ganze bzgl. einer Abmahnung zu vermeiden, wäre es sinnvoll wenn Amazon selbst bei jeder Änderung einer Produktseite , welche von einem Händler vorgenommen wird zumindest die angehängten weiteren Händler z.B. per email darüber zu informieren, so kann der Händler dann auch die... » Weiterlesen
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