LG Mannheim: Amazon Händler muss Angebote mindestens 2 bis 3x täglich kontrollieren
Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, hat zwei Reaktionsmöglichkeiten: Unterwerfung oder gerichtlicher Titel. Dass manche Gerichte bei der Zwangsvollstreckung aus letzterem zum Teil lebensfremde Ansichten teilen, zeigt ein Beschluss des LG Mannheim.
Amazon in der Pflicht?
Beitrag von toys4all
07.07.2021, 13:44 Uhr
Hallo ,
um das Ganze bzgl. einer Abmahnung zu vermeiden, wäre es sinnvoll wenn Amazon selbst bei jeder Änderung einer Produktseite , welche von einem Händler vorgenommen wird zumindest die angehängten weiteren Händler z.B. per email darüber zu informieren, so kann der Händler dann auch die Produktseite überprüfen und selbst entscheiden , ob er den Artikel noch aktiv lässt oder lieber erst mal inaktiv setzt. So kann ihm im Zweifel erst einmal nichts passieren und vor Gericht wäre es dann auch begründet eine Strafe zu verhängen, da er ja von amazon informiert wurde und trotzdem nicht reagiert hat. Somit wären alle Probleme aus der Welt geschafft, denke ich. Eine tägliche Überprüfung ist nicht machbar, hier ist amazon meiner Meinung nach in der Pflicht und nicht der Händler!
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Ein weiterer Beweis ... von Stephan, 12.05.2021, 16:03 Uhr
... für die Fähigkeit unserer Verwalter und Wärter :-)
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