Leserkommentar zum Artikel

Grenzüberschreitender Versand von Tabakwaren: Wenn Steuerträume in Rauch aufgehen

Tabakwaren sind in vielen EU-Mitgliedstaaten deutlich billiger als in anderen; so zahlt z.B. ein Pole nicht einmal halb so viel für eine Zigarette wie ein Brite.

» Artikel lesen


Glimmstängel

Beitrag von Helmut
16.04.2010, 07:43 Uhr

Normalerweise ist es möglich für Produkte, die in Deutschland gekauft und dann ins Ausland gebracht werden, in Nachhinhein die Steuer zurückerstattet zu bekommen. Würde bedeuten, ich kaufe ein Produkt in Deutschland, zahle dafür die Steuer, bringe es z.B. nach Kroatien und kann später mit Nachweis der Grenzüberschreitung die deutsche Steuer wieder zurückverlangen. Müsste doch bei Zigaretten auch gehen, oder?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Schweizer Tabak nach Deutschland versenden von Maximilian, 04.04.2025, 08:59 Uhr

    Wie ist die Rechtslage, wenn man Schweizer Tabak (z.B. den in DE nicht erhältlichen Naturtabak 'Heimatkult') von einer Privatperson in der Schweiz nach Deutcshland versenden möchte - gibt das Probleme im Zoll? Welche Menge sollte unkritisch sein?

  • Wieso überhaupt verkehrsfähig? von Shopbetreiber, 15.04.2010, 08:45 Uhr

    Gesetzgeber und Zoll sollten lieber erst einmal die Frage beantworten, wieso ein derart gesundheitsschädliches Produkt wie Tabakwaren überhaupt verkehrsfähig ist. Antworten hierzu würden mich interessieren.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei