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Leserkommentar zum Artikel

Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 8: Verwertungsgesellschaften)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. Der folgende Beitrag (Teil 8) beschäftigt sich mit den Verwertungsgesellschaften.

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Ohne Titel

Beitrag von Andres Heyn
15.04.2010, 11:36 Uhr

Der Artikel enthält mehrere grobe Fehler. So ist die GEMA für die Verbindung von Musik- und Filmwerken nicht zuständig. Auch auf die Problematik bei Werberechten (Heye-Urteil des BGH) und die nachfolgende Änderung des Berechtigungsvertrag ist anscheinend nicht bekannt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Antwort auf Kommentar von Herrn Andres Heyn von IT-Recht Kanzlei, 20.04.2010, 16:07 Uhr

    Sehr geehrter Herr Heyn, vielen Dank für das kritische Lesen und Kommentieren des Beitrags. Der Kommentar ist unseres Erachtens in dem Punkt, dass die GEMA für die Verbindung von Musik und Film (nicht Werbespot) unzuständig sei, unzutreffend. Denn nach § 1 i) Abs.1 Wahrnehmungsvertrag wird... » Weiterlesen

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