LG Leipzig: Angaben zum Vertragsschluss sind unabdingbar
Ihnen als Online-Händler(in) wird es nicht leicht gemacht in Deutschland rechtssicher (bzw. abmahnsicher) Waren zu verkaufen. Ein Beispiel gefällig? Wie folgt sieht eine Auswahl der gesetzlichen Pflichten aus, mit denen Sie sich derzeit konfrontiert sehen.
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Beitrag von Unbekannt
08.04.2010, 01:13 Uhr
Ich werde jetzt auch JURA studieren und danch abmahnen, wozu noch einen Onlineshop mit Waren anbieten? Abmahnen ist bringt in Deutschland richtig Kohle, verdiente Gelder ins Ausland leiten und basta.
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Guter Stoff von Abmahnzorro, 25.03.2009, 18:23 Uhr
D. h. die Berliner rauchen anderen Stoff als die Leipziger. Wenn man den ganzen Mist hier betrachtet, kann man nur den Kopf schüttel, seinen Laden zu machen und von Hartz IV leben, ist wesentlich stressfreier.
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