Seit dem 01.02.2021: Abgabeverbote und weitreichende Aktionspflichten im Handel mit diversen chemischen Stoffen und Gemischen
Zum 01.02.2021 ist EU-weit die Verordnung 2019/1148 zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangstoffen für Explosivstoffe in Kraft getreten, welche zum Schutz vor illegaler Sprengsatzherstellung die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische, die solche Stoffe enthalten, an bestimmte Abnehmer verbietet und Händler weitgehenden Handlungspflichten unterwirft. Welche Verkaufsverbote und neuen Pflichten im Handel nun zu beachten sind und welche Unterschiede im B2C-und B2B-Handel gelten, zeigt dieser Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
ich halts nicht aus
Beitrag von SW
27.02.2021, 08:05 Uhr
was die eu für gesetze raus haut ist doch nicht normal. die haben den schuss ja überhaupt nicht gehört. da fragt man sich warum die u.k ausgetretten ist? mit kommt es vor als wird nur noch verboten. gilt benzin dann auch dazu zu diesen verbotenen stoffen denn diese sind auch explosive? unfassbarer unsinn...das das flinten uschi zulässt.... sorry aber ich hab für sowas kein verständnis mehr.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben