„Versandkosten ins Ausland auf Anfrage“ - Sind Auslandsversandkosten zwingend im Voraus anzugeben?
Wer Waren im Fernabsatz verkauft, hat den Verbraucher neben dem Kaufpreis auch über die zusätzlich anfallenden Versand- und Lieferkosten zu informieren, § 1 Abs. 2 PAngV. Die meisten Online-Händler versenden ihre Waren aber nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch ins Ausland. Immer wieder werden Online-Händler wegen der fehlenden Versandkostenangabe für den Auslandsversand abgemahnt (z.B. mahnt der IDO Verband diesen Punkt häufig ab!). Aber stellt die fehlende Information zu den Auslandsversandkosten wirklich einen Wettbewerbsverstoß dar? Lesen Sie diesen Beitrag, um zu erfahren, wie der Stand der Rechtsprechung in Sachen Auslandsversandkosten ist.
Versand auf Anfrage
Beitrag von Susanne Scheibler
22.02.2021, 23:03 Uhr
Wäre es denn rechtlich abgesichert, wenn ich "Versand ins Ausland auf Anfrage" angebe? Also nicht die Versandkosten, sondern den Versand überhaupt?
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