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Leserkommentar zum Artikel

Werbung mit nicht-vorrätiger Ware: Was ist rechtlich zu beachten?

Für Shop-Betreiber ist es in der Regel zeit- und kostenaufwändig, derzeit nicht verfügbare Produkte, die nachbestellt sind, aus dem Online-Shop zu entfernen. Zudem spielt es ihnen in die Karten, dass die (nicht verfügbaren) Produkte im Online-Shop durch ihre Platzierung in den Suchmaschinen weiter potenzielle Neukunden anlocken. Doch dürfen Shop-Betreiber mit nicht-vorrätiger Ware werben? Oder müssen die Produkte offline genommen werden?

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Nicht lieferbare Lockangebote auf Vergleichsportalen

Beitrag von Nicole
11.02.2021, 13:36 Uhr

Ich habe noch eine Frage zum Preis des nicht lieferbaren Produktes. Es ist mir bei der Recherche zu verschieden Produkten aufgefallen, dass manche Anbieter sehr viel günstigere Preise haben als die Konkurrenz, aber die Ware nicht lieferbar und auch nicht bestellbar ist. Wartet man dann mehrere Wochen auf das vermeintliche Schnäppchen und die Waren sind wieder lieferbar wird der Preis wieder hochgesetzt. Man hat also umsonst gewartet und hätte besser bei der Konkurrenz gekauft und sein Produkt zum gleich hohen Preis viel schneller erhalten. Ich würde sagen, so kann man Kunden mit Schnäppchenwerbung auf den einschlägigen Vergleichsportalen (immer am billigsten aber keine Ware da) teilweise gut vom Kauf bei der Konkurrenz abhalten. Das ist doch sicher unlauter. Mal abgesehen von einer Abmahnung des Mitbewerbers; wie kann man sich auch als Kunde gegen so eine Praktik wehren? Ein Produkt, dass man nicht kaufen kann sollte auch nicht mit einem günstigen Preis beworben werden können.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Pelletofen MCZ von naumann andreas, 10.10.2021, 20:07 Uhr

    Die o.g. Pelletöfen werden zum Beispiel gegen Vorkasse von bekannten, führenden Händlern erkauft. Diese haben definitiv keine vorrätig und bestellen immer nach Geldeingang in Italien. Genaue Liefertermine sind meistens nicht einzuhalten. Ich habe dies bei mehreren Händlern Fa. Feuerhaus und... » Weiterlesen

  • nicht sichtbar geschaltet und trotzden abgemahnt von Goch, 01.11.2019, 08:56 Uhr

    wir hatten vor Jahren ein Artikel irrtümlich mit CE geprüft beworben und statt den Artikel zu löschen, auf "nicht sichtbar" gestellt. Dieser Artikel steht seitdem nicht mehr in unserem webshop, Jetzt ein findiger Abmahner mit einen Suchprogramm den Artikel gefunden und uns abgemahnt.

  • Ausreden von Der Infragesteller, 23.03.2018, 17:58 Uhr

    Was bitte ist denn daran "kostenspielig" und "zeitaufwändig" im Back-End des Webshops ein Produkt auf "nicht sichtbar" zu stellen? Das sind 2 Klicks. Teilweise funktioniert das bei anständigen Shop-Systemen von ganz allein. Hatte selbst einen Webshop, daher ist mir diese Ausrede etwas... » Weiterlesen

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