Gewährleistung im Online-Handel: was tun, wenn der Verbraucher die mangelhafte Sache nicht zurückschickt?
Im elektronischen Geschäftsverkehr gestaltet sich die Handhabung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht selten delikat, weil die räumliche Distanz zwischen Händler und Verbraucher die Prüfung der Substantiiertheit der Mängelrügen erschwert und die Abwicklung verkompliziert. Zwar stehen dem Verbraucher bei genuinen Sachmängeln unter anderem Nacherfüllungsansprüche zu. Diesen muss der Händler indes nicht blindlings und auf bloßer Basis der Rüge nachkommen, sondern ist seinerseits mit besonderen Rechten ausgestattet. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der nachstehende Beitrag mit der Frage, welche Möglichkeiten für den Händler in Fällen bestehen, in denen der Verbraucher einen Gewährleistungsfall geltend macht, die bemängelte Ware im Anschluss aber überhaupt nicht oder erst verspätet zurücksendet.
Keine Retouranforderung bei Garantieantrag
Beitrag von F. Holz
19.01.2021, 16:50 Uhr
Wie verhält es sich wohl, wenn man über einen Garantieantrag ein neue Gerät bereits zugeschickt bekommen hat, der Verkäufer das alte (defekte) Gerät aber nicht über eine Retoure anfordert? Gibt es eine "Verjährungsfrist" , bei deren Ablauf der Verkäufer kein Recht mehr hat den Artikel einzufordern?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
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Hinweis! von IT-Recht Kanzlei, 17.12.2024, 12:59 Uhr
Wir danken für den Hinweis.
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Achtung von Achtung, 17.12.2024, 12:49 Uhr
In der ersten Zeile Ihrer Einleitung wird eine E-Mail-Adresse angegeben, die sehr wahrscheinlich weder dorthin noch an eine andere Stelle des Artikels gehört. VG
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Danke von IT-Recht Kanzlei, 20.03.2023, 14:28 Uhr
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für den Hinweis.
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Tippfehler von Hinweis, 20.03.2023, 12:02 Uhr
Guten Tag, kleiner Typo in I Abs. 1: "[...] (begründet durch BGH, Urteil vom 10.03.2010 – Az.: VI ZR 310/08)" Das korrekte Aktenzeichen der betreffenden BGH Entscheidung dürfte "VIII ZR 310/08" lauten. Viele Grüße
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