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BGH entscheidet: PayPal, Sofortüberweisung und das sog. Surcharging-Verbot

Unternehmer dürfen keine Entgelte für eine SEPA-Lastschrift, eine SEPA-Überweisung oder für die Nutzung einer Zahlungskarte in Rechnung stellen. Der BGH befasst sich mit der Frage, ob das Surcharging-Verbot auch Zahlungen via Paypal oder Sofortüberweisung umfasst.

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Viel ehrlicher wäre es,

Beitrag von Mandant
13.01.2021, 10:17 Uhr

wenn derjenige, der die Kosten verursacht, diese Kosten auch trägt - der Kunde also die Kosten der Zahlart übernimmt, die er nach seinem freien Willen auswählt.

Erneut wird klar, dass es Paypal nur auf das Geld der Händler abgesehen hat. Ich kenne einige, die aufgrund dieses Diktats Paypal nicht mehr anbieten. Nicht wenige hat Paypal zuletzt vertrieben, seitdem die Zahlungsgebühren bei rückabgewickelten Geschäften nicht mehr gutgeschrieben wird.

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