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Leserkommentar zum Artikel

Rechtsfolgen bei Untergang und Rücksendungen von Paketen nach erfolglosem Zustellungsversuch

Im Online-Handel gelten für den Warenversand zugunsten des Verbrauchers bestimmte Abweichungen von den allgemeinen Gefahrtragungsregelungen, die bestimmen, wer im Falle des Verlusts oder Untergangs einer Sendung die Verantwortung trägt. Im Idealfall werden Pakete bei der Zustellung unmittelbar vom Verbraucher entgegengenommen. Oftmals kommt es aber stattdessen vor, dass der Verbraucher bei einem Zustellversuch nicht anzutreffen ist und die Sendung sodann in einem Paketshop zur Abholung für einen bestimmten Zeitraum bereitgehalten wird. Muss der Händler bei Untergang oder Verlust auf seine Kosten erneut liefern? Und wie verhält es sich, wenn das Paket nach Ablauf des Abholungszeitraums zurückgesandt wird? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Ablegen der Ware

Beitrag von dofr1200
12.01.2021, 22:23 Uhr

Wie verhält es sich, wenn die Ware nach einem erfolglosen Zustellungsversuch einfach z.B. vor der Haustür abgestellt wird? Ist das dann Vorsatz des Lieferanten und der Schuldner steht in der Haftung, wenn es am Ablageort beschädigt oder gestohlen wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Lieferung an Paketshop von Mac, 03.11.2019, 10:05 Uhr

    Wie sieht die Sachlage denn aus, wenn der Verbraucher eine Lieferung direkt an einen Paketshop geliefert haben möchte? Wenn das Pakwt dann dort verloren geht: wer haftet für den Verlust? Versender oder Transportdienstleister?

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