Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Nach geltendem Recht kann das Verbraucherwiderrufsrecht für solche Produkte ausgeschlossen werden, die zum Schutz der Gesundheit oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Zwar wird dieser Ausschlussgrund vom Handel gern für sämtliche Drogerie- und Kosmetikartikel angewendet. In rechtlicher Hinsicht besteht für einzelne Produktkategorien aber durchaus Streitpotenzial. Der heutige Beitrag geht der kniffligen Frage nach, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygienegründen auch für Parfüms gerechtfertigt ist.
Widerspruch?
Beitrag von Henrike
15.12.2020, 12:12 Uhr
Sie widersprechen sich. Oben im Fließtext heißt es, Parfüms wären zum direkten Auftragen bestimmt. Weiter unten im Fazit sagen Sie, dass Parfüms eben dazu nicht bestimmt sind.
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Parfum Rückgabe von Ina, 04.07.2022, 12:35 Uhr
Parfum wurde heute von online Händler Deloxx geliefert. Am Telefon wurde mir gesagt, sie nehmen es NICHT zurück und erstatten auch keine Geld, obwohl ich in der 14 Tage Rückgabefrist bin, weil ich es ausgepackt habe. Was kann ich ich tun ? Vielen Fank für eine Info.
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Parfüms Rückgabe von Peter, 14.06.2022, 10:20 Uhr
Das Parfüm hat doch eine begrenzte Haltbarkeit. Sobald der Kunde die Ware getestet hat ist das Parfüm vom Zustand her: gebraucht und muss innerhalb des Haltbarkeitsdatum verbraucht werden. Der Gesetzgeber hat meiner Meinung nach sich nicht wirklich mit der Rückgabe auseinandergesetzt. Gebrauchte... » Weiterlesen
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Frau von Carolin, 13.06.2022, 17:30 Uhr
Wie sieht es denn aus wenn es sich nicht um ein klassisches Parfum handelt sondern um eine Nachfüllflasche mit der ein Parfumflacon wieder aufgefüllt werden soll? Theoretisch ist diese ja nicht für den direkten Körperkontakt bestimmt, aber es besteht die Möglichkeit die Flasche zu öffnen, wodurch... » Weiterlesen
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Parfüm 2 test Sprüher von Kahraman, 14.03.2022, 17:54 Uhr
Aber für 2 Testsprüher kann der Verkäufer doch kein Wertersatz fordern oder? Ich mein es wäre ja das mindeste durch 2 Sprüher testen zu dürfen, wie das Parfüm riecht/hält/einem gefällt. Es ist ja definitiv keine übermäßige Benutzung dann des Parfums oder?
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Fehlerteufel von IT-Recht Kanzlei, 15.12.2020, 12:16 Uhr
Guten Tag, danke für Ihren Hinweis. Im Beitrag hat sich an der besagten Stelle ein Fehler eingeschlichen. Das Wörtchen "nicht" fehlte. Wir haben dies nun überarbeitet. MfG, Ihre IT-Recht Kanzlei
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