Grundpreisangaben bei Sets und Bundles – einige Regeln für die Praxis
Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, in welchen Fällen bei Online-Angeboten die Angabe eines Grundpreises erfolgen muss. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn das Angebot nicht nur einen bestimmten Artikel sondern mehrere Artikel umfasst, die im Rahmen eines Sets oder eines Bundles angeboten werden. Der nachfolgende Beitrag soll hierbei eine Hilfestellung für die Praxis bieten.
Grundpreis bei Geschenksets mit Badeschaum oder Duschbad angeben?
Beitrag von Beate Mohr
08.12.2020, 18:39 Uhr
Hallo, muss man den Grundpreis bei Geschenksets wie Badeschaum oder Duschbad angeben?
Gerade jetzt werden viele Geschenksets mit Pflegeartikeln verkauft. Ich sehe da selten einen Grundpreis bei gewerblichen Verkäufern, wie z.B. Ebay ec.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Grundpreis bei Setartikel mit zwei unterschiedlichen Reinigern von Tanina, 16.03.2023, 16:34 Uhr
Hallo, wie ist es bei einem Set das aus verschiedenen Renigiger besteht z.B Küchenpflege 1l + Badreiniger 1l ist hier dann der Grundpreis anzugeben oder nicht. ich hätte gedacht ja, weil beide Artikel einer Grundpreispflicht unterliegen.
-
Bundles von Michael T., 14.06.2017, 11:22 Uhr
Hallo, vielen Dank für den gut strukturierten und verständlichen Artikel. Mir stellt sich eine Frage: Wo würden Sie ein Bastelset einordnen, das aus verschiedenen Artikelgruppen besteht. 1. Beispiel: Schere + Kleber + X Papierbögen (X Farben) 2. Beispiel: Leinwand, X Pinsel, X Tuben mit Farben... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben