BGH zum Bilderklau: MFM-Tabelle nur bei Profis und 6.000 EUR Gegenstandswert pro Bild
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (kurz: Bilderklau) sind immer noch weit verbreitet. So einfach, kostenfrei und so schnell ist ein Bild kopiert und eingefügt. Das ist aber natürlich eine Milchmädchenrechnung: Denn die Abmahnkosten, die sich aus dem Anwaltshonorar des Abmahnenden und dem Schadensersatz für die Bildnutzung zusammensetzen, sind unter Umständen teurer als eine eigene Fotoproduktion. Vor allem zu Streitwert und Schadensersatz (bei nicht professionellen Fotos) hat sich jetzt der BGH geäußert….
Dreist und anmaßend ...
Beitrag von Leser
18.11.2020, 21:06 Uhr
von den Herrschern in Roben, zu bestimmen, was mein künstlerisches Werk (Foto) Wert sein soll. Den Wert des Bildes entscheide ICH und nicht irgendein dahergelaufener Advokat. Derjenige mit Interesse an meinem Werk, kann bei mir nachfragen, was ich für mein Werk haben möchte. Ist ihm der Preis zu hoch, soll er sich sein eigenes Bild schießen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben