Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems
PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.
Betrugsanzeige gegen Paypal
Beitrag von Michael Rönsch
09.10.2020, 23:19 Uhr
Ich habe 2019 zwei Lautsprecherboxen bei Ebay an einen Käufer in Italien verkauft.
Die Zahlung erfolgte per Paypal ( Artikel/ Dienstleistungen )
Der Kaüfer gab später an, dass ein Hochtöner nicht funktionieren würde. Letztendlich kann ich nicht ausschliessen, dass der Hochtöner auf dem Transportweg ( DHL ) beschädigt wurde, oder ob der Käufer in betrügerischer Absicht handelte.
Es wurde ein Fall eröffnet. Ich war weder mit einer Teilrückzahlung, noch mit einer Rücknahme einverstanden. Irgendwann erhielt ich die Nachricht von Paypal, dass der Fall zu Gunsten des Käufers entschieden wurde. Der Käufer durfte die Lautsprecher behalten, mein Papalkonto wurde mit 190 Euro ( 150 Euro Kaufpreis + 40 Euro Versand) belastet.
Auf telefonische Nachfrage wurde mir kein Grund mitgeteilt, warum der Fall zu meinen Ungunsten entschieden wurde. Erst nach mehrmaligen email Anfragen wurde mir mitgeteilt, dass ich gegen die AGBs verstossen hätte, da ich nicht fristgerecht auf Paypal Anfragen geantwortet hätte. Fakt ist, dass ich am gleichen Tage der Entscheidung, also fristgericht, meine Angaben im Fall gemacht habe. Ich habe dann Screenshots meiner emails ( mit Datums-/ und Uhrzeitanzeige ) vorgelegt. Diese führten nicht zur Abänderung der Entscheidung Ich habe als letztes Mittel Widerspruch eingelegt, änderte aber nichts an der Entscheidung. Auch die Vorlage meiner Unterlagen, email Verkehr, das Inaussichtsstellen von einer Strafanzeige führte nicht zum Widerruf der von Paypal getroffenen Entscheidung. Letztendlich habe ich dann eine Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gefertigt und diese samt komplexem Sachverhalt und Screenshots meiner emails an die Staatsanwaltschaft Aachen übersandt. Leider habe ich bis zum heutigen Tage weder ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen, bzw. einen Einstellungsbescheid, erhalten. Seit diesem Vorfall akzeptiere ich keine geschäftlichen Paypalzahlungen ( Waren/ Dienstleistungen ) mehr. Käuferschutz hört sich toll an, aber wenn man bedenkt, dass Paypal kein Wohlfahrtsinstitut ist, kann man sich ausmalen, dass entweder der Käufer oder der Verkaäfer den " Käuferschutz " finanzieren. Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten vom Aufmachen eines Falls bis zu dessen Entscheidung, in denen der Käufer oder der Verkäufer reichlich Gelegenheit haben, gegen die AGBs von Paypal verstossen kann, sei es nun, im Fall zu argumentieren, Beweise einzubringen, Glaubhaftmachung, die Wahrung von Fristen, etc. Das procedere ist von Anfang bis Ende durchaus gefahrenträchtig und sicher nicht ganz ungewollt so generiert. Paypal vertraut darauf, dass eine der beteiligten Seiten : Käufer/ Verkaüfer irgendein Fehler unterläuft, der zum Haftungsausschluss führt. Die Betrugsanzeige habe ich gefertigt, weil ich über einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfüge und ich der vollen Überzeugung war und auch heute noch bin, dass Paypal mich hier über den Tisch ziehen wollte. So wurde anfänglich keine Grund mitgeteilt, warum Paypal mich in den Rückgriff nahm, der später mitgeteilte Grund ( angebliche Fristverstreichung ) war absolut unzutreffend. Als deutscher Staatsbürger ist mir das wesentliche Kennzeichen unseres demokratischen Staates, die Gewaltenteilung, bekannt. Bei Paypal sind die Legilative, Exekutive, Judikative in einer Hand vereint und bietet ausreichend Gelegenheit zur willkürlichen Entscheidung.
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