Aktuelle Rechtsprechung: Zum Auskunftsanspruch (UrhG)
Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.
Hallo Heinz
Beitrag von Frank
19.03.2010, 08:54 Uhr
Ja, die gleichen Fragen hab ich mir auch gestellt. Vor allem hat mich total verwirrt, dass einerseits das Gericht festlegt, dass die Daten nicht mehr gespeichert werden dürfen, andererseits z.B. die Telekom aber gerade dazu verpflichtet ist. Wie soll denn auch sonst der Staatsanwalt den entsprechenden Beweis bei einer Rechtsverletzung führen? Finde alles sehr nebulös und hoffe auf eine baldige Aufklärung!
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von Hans Giese, 04.04.2010, 11:51 Uhr
Unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung ist seit jeher anerkannt, dass Provider die für eine Abrechnung mit den Kunden nötigen Daten für eine begrenzte Zeit (vielfach werden 7 Tage für zulässig gehalten) speichern dürfen. Wenn nun ein Rechteinhaber eine Verletzung seiner Rechte feststellt kann... » Weiterlesen
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Urteil v. Bundesverfassungsgericht von Heinz, 18.03.2010, 09:55 Uhr
Guten Tag, das Bundesverfassungsgericht hat doch erst in seinem Urteil festgelegt, das die Vorratsdatenspeicherung nicht Verfassungsgemäss ist und alle gesammelten Daten sofort gelöscht werden müssen. Wie ist überhaupt eine Überprüfung der IP Adresse möglich wenn der Provider seine Daten... » Weiterlesen
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Datenschutz vs Auskunftsanspruch von K. Loris, 15.03.2010, 06:40 Uhr
Wie verhält sich der Auskunftsanspruch mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG. Dort wurde dem Datenschutz ein erheblich höherer Schutz zugesprochen, als er derzeit gewährt wird. Heißt das, dass eine Datenspeicherung und damit der Auskunftsanspruch hinfällig sind?
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Wie werden Rechtsverletzungen festgestellt? von Bettina, 12.03.2010, 08:43 Uhr
Ein Rätsel ist mir schon lange, wie die Rechtsverletzungen im Rahmen des Filesharings etc. überhaupt festgestellt werden. Die Sache mit der flexiblen IP-Adresse ist klar, jedoch wie bekommt der Urheber überhaupt mit, dass eines seiner Werke "geklaut" wurde bzw. unrechtmäßig angeboten wird???
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