DSGVO: Wann hat eine Privatperson einen Unterlassungsanspruch?
Die DSGVO gibt Betroffenen eine Vielzahl von Rechten an die Hand. Nicht (eindeutig) geregelt ist allerdings, ob der betroffene Bürger auf die DSGVO auch einen Anspruch auf Unterlassung stützen kann.
"bebilderter" Patient
Beitrag von Ugeis
18.08.2020, 07:56 Uhr
Hier mal mein Beispiel aus der Praxis: In einer Arzthonorar Streitsache vor dem Amtsgericht wird via Beweisbeschluss ein Sachverständiger (SV) beauftragt, festzustellen, ob korrekt nach GOZ abgerechnet wurde. Der SV fordert/erhält sämtliche personenbezogenen Patientendaten, auch jene die KEINEN Bezug zu seiner Aufgabe haben, wie medizinische Diagnosen und umfangreiches Bildmaterial (26 Bilder) das mein Gesicht/Gebiß darstellt. Dieses Bildmaterial wird dann, ohne Bezug zum Inhalt des Gutachten oder erkennbaren Grund, diesem als Anlage beigefügt, Offensichtlich wohl nur um den Inhalt aufzublähen. Löschungsaufforderungen zum Bildmaterial werden ignorriert und ich betrachte daher gerade die Frage/Erfolg eines Unterlassungsanspruch. Natürlich war schon die Weitergabe durch den Arzt jener personenbezogenen Daten die erkennbar keinen Bezug zur SV Fragestellung haben rechtswidrig. Interesse?
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