Leserkommentar zum Artikel
„Webinar“: Markenrechtliche Falle oder ungefährliche Gattungsbezeichnung?
Die IT-Recht Kanzlei klärt auf, ob die Bezeichnung einer Video-Veranstaltung als „Webinar“ rechtlich unbedenklich ist oder ob mögliche teure Abmahnungen berechtigt wären und drohen.
Fakenews?
Beitrag von R. Hilbrig
17.07.2020, 22:52 Uhr
Sehr geehrter Barth,
Ihr Beitrag hat mich interessiert und so habe ich ein wenig recherchiert. Gegenüber den "Jun Rechtsanwälten" in Würzburg, hat der Markeninhaber erklärt, eine solche Abmahnung niemals verschickt zu haben.
Als Quellenangabe zitiere ich diesen Facebook Link: https://www.facebook.com/kanzleijun/posts/entwarnung-es-gab-gar-keine-abmahnungen-wegen-der-marke-webinar-jedenfalls-nicht/3553283851351937/
Freundliche Grüße
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben