OLG Hamburg: Online-Händler müssen deutlich auf Differenzbesteuerung hinweisen
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten. Der Hinweis, dass der genannte Preis die Umsatzsteuer enthält („inkl. MwSt.“) allein sei in solchen Fällen nicht ausreichend. In diesem Beitrag beleuchten wir das Urteil genauer und setzen uns mit den Folgen für die Praxis auseinander.
Herr
Beitrag von Diller
27.05.2020, 15:47 Uhr
Wenn die Steuer nur so einfach wäre ! Ich habe eine Münzenhandlung mit numismatischem Antiquariat. Es sind also bei mir 4 Steuersätze möglich: 1) Differenzbesteuert (bei mir zu ca. 95% die Regel), 2) 19% Vollbesteuerung (bei mir im Promillebereich des Gesamtumsatzes), 3) MWSt-frei (MWSt-freies Anlagegold n. Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 d. Richtlinie 2006/112/EG) und 4) Bücher mit 7% ermäßigtem MWSt-Satz ! Bei mir steht auch "inkl. MWSt., zzgl. Versandkosten". Bei Beschreibung u. Eingabe des Artikels in den PC wird der entsprechende Steuersatz zwar eingegeben und a. d. Rechnung entsprechend ausgewiesen, nur übernimmt das Web-Programm nicht diese Angaben. Dies zu ändern würde mich einige Tausend kosten und wäre mir für die letzten 1-2 Jahren meines numismatischen Daseins zu viel. Ich kenne auch keinen deutschen Kollegen, dessen Programm das schafft ! Was tun ?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Kaufland von HP, 25.02.2022, 16:14 Uhr
Hallo, ich bin u.a. interessiert meine Waren auch bei Kaufland anzubieten. Derzeit bin ich noch ein Kleinunternehmer aber Kaufland bietet keine Möglichkeit an, die Differenzbesteuerung im Inserat zu erwähnen (Einzig im Impressum). Ist dies ein Grund, abgemahnt zu werden, oder reicht die Angabe das... » Weiterlesen
-
Danke, dieses Urteil war überfällig von Rulle, 26.05.2020, 20:52 Uhr
Als Unternehmer bin ich ja durchaus bereit, mich umsichtig darüber zu informieren, ob ein Vorsteuerabzug möglich ist. Bei der einzigen Angabe „inkl. MwSt.“ ist es aber absolut nicht möglich, die Differenzbesteuerung zu erkennen und das hat das OLG Hamburg zum Glück erkannt. Danke dafür, es... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben