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OLG Hamburg: Online-Händler müssen deutlich auf Differenzbesteuerung hinweisen

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten.

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Kaufland

Beitrag von HP
25.02.2022, 16:14 Uhr

Hallo,

ich bin u.a. interessiert meine Waren auch bei Kaufland anzubieten. Derzeit bin ich noch ein Kleinunternehmer aber Kaufland bietet keine Möglichkeit an, die Differenzbesteuerung im Inserat zu erwähnen (Einzig im Impressum). Ist dies ein Grund, abgemahnt zu werden, oder reicht die Angabe das kein Ausweis der MwSt. erfolgt im Impressum.

Danke und Grüße

HP

Herr

Beitrag von Diller
27.05.2020, 15:47 Uhr

Wenn die Steuer nur so einfach wäre ! Ich habe eine Münzenhandlung mit numismatischem Antiquariat. Es sind also bei mir 4 Steuersätze möglich: 1) Differenzbesteuert (bei mir zu ca. 95% die Regel), 2) 19% Vollbesteuerung (bei mir im Promillebereich des Gesamtumsatzes), 3) MWSt-frei (MWSt-freies Anlagegold n. Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 d. Richtlinie 2006/112/EG) und 4) Bücher mit 7% ermäßigtem MWSt-Satz ! Bei mir steht auch "inkl. MWSt., zzgl. Versandkosten". Bei Beschreibung u. Eingabe des Artikels in den PC wird der entsprechende Steuersatz zwar eingegeben und a. d. Rechnung entsprechend ausgewiesen, nur übernimmt das Web-Programm nicht diese Angaben. Dies zu ändern würde mich einige Tausend kosten und wäre mir für die letzten 1-2 Jahren meines numismatischen Daseins zu viel. Ich kenne auch keinen deutschen Kollegen, dessen Programm das schafft ! Was tun ?

Danke, dieses Urteil war überfällig

Beitrag von Rulle
26.05.2020, 20:52 Uhr

Als Unternehmer bin ich ja durchaus bereit, mich umsichtig darüber zu informieren, ob ein Vorsteuerabzug möglich ist. Bei der einzigen Angabe „inkl. MwSt.“ ist es aber absolut nicht möglich, die Differenzbesteuerung zu erkennen und das hat das OLG Hamburg zum Glück erkannt.

Danke dafür, es vereinfacht den Einkauf insbesondere von gebrauchten Handys und Tabletts, bei denen aufgrund von Übernahmen aus Mobilfunkverträgen oft mit Differenzbesteuerung verkauft wird, Aber auch bei Gebrauchtwagen erheblich.

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