Leserkommentar zum Artikel

Online-Kennzeichnungspflicht der Herkunft primärer Lebensmittel-Zutaten

Wird für ein Lebensmittel das Ursprungsland angegeben und weicht die Herkunft der primären Zutat hiervon ab, ist künftig für diese primäre Zutat die abweichende Herkunft ebenfalls anzugeben.

» Artikel lesen


Frage

Beitrag von Oli
05.04.2020, 19:46 Uhr

Liebes It-Recht-Kanzlei-Team,

super Beitrag mal wieder. Vielen Dank hierfür! :-)

Um das "Made in Germany" noch zusätzlich abzusichern, kann man dies dann so verfassen?

"Das Lebensmittel wurde in Deutschland entwickelt und produziert. Die primäre Zutat stammt nicht aus Deutschland."

Die Idee zum Produkt stammt aus Deutschland. Das Produkt wurde in Deutschland entwickelt. Die Herstellung des Produktes erfolgt in Deutschland. Zudem ist die Marke des Lebensmittels beim DPMA eingetragen.

Die Hauptzutat kommt halt aus dem Ausland.

Wäre die oben genannte Formulierung mit dem Zusatz "entwickelt" so korrekt?

Ich würde mich sehr über eine Info freuen.

Viele Grüße

Oli

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Sehr gute Information von Manfred Gutheins, 09.06.2020, 11:49 Uhr

    Der Artikel hat mir sehr geholfen, weil er alle relevanten Informationen im Detail enthält und andererseits aber leicht verständlich für mich al Nicht-Juristen ist. Vilen Dank!!!

  • Ein Gesetz mit vielen Trettminen von S.F., 01.04.2020, 12:09 Uhr

    Hallo, vielen Dank für die Erklärungsversuche zu einem Gesetz das mit offensichtlich absichtlichen Fallen für den Händler "dekoriert" ist. Im Endeffekt ist eigentlich nichts klar und Abmahnungen stehen sicherlich schon Schlange. ;) Was ich jetzt einfach nicht verstehe: Wenn ich zu einem Produkt... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei