Lebensmittelrecht: FAQ zur (Online-)Kennzeichnungspflicht der Herkunft primärer Lebensmittel-Zutaten ab dem 01.04.2020
Das geltende Lebensmittelrecht verpflichtet Hersteller von Lebensmitteln zur Bereitstellung einer Reihe von spezifischen Verbraucherinformationen. Online-Händler müssen entsprechende Angaben auf den Produktdetailseiten vorhalten. Zum 01.04.2020 wird das Pflichtprogramm mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 erweitert: Wird für ein Lebensmittel das Ursprungsland angegeben und weicht die Herkunft der primären Zutat hiervon ab, ist künftig für diese primäre Zutat die abweichende Herkunft ebenfalls anzugeben. Mehr zum Inhalt, zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der neuen Pflicht auf die Online-Kennzeichnung von Lebensmitteln lesen Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Ein Gesetz mit vielen Trettminen
Beitrag von S.F.
01.04.2020, 12:09 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Erklärungsversuche zu einem Gesetz das mit offensichtlich absichtlichen Fallen für den Händler "dekoriert" ist. Im Endeffekt ist eigentlich nichts klar und Abmahnungen stehen sicherlich schon Schlange. ;)
Was ich jetzt einfach nicht verstehe: Wenn ich zu einem Produkt vom Hersteller nur die Information habe woher das Produkt selbst stammt, aber nicht die Primärzutat, weil der Hersteller noch seine Altbestände abverkaufen darf und ich als Händler die offensichtliche Herkunft des Produktes angebe, kann doch nicht verpflichtet sein die Herkunft der Primärzutat anzugeben, wenn ich nicht die Information habe.
Hier vielleicht doch lieber ein Beispiel: Vor 1.4.2020 Produkt A vom Hersteller mit Herkunft Deutschland bezeichnet. Händler verkauft Produkt online mit der Herkunft Deutschland. Produkt A hat aber eine Primärzutat aus Frankreich und ist nicht angegeben. Hersteller weiß das, Händler nicht.
Ab 1.4.2020 Hersteller hat noch 30 Paletten mit den alten Angaben von Produkt A und Händler kauft ein. Händler erhält Produkt A mit alter Angabe und verkauft online. Auch hier hat der Händler weiterhin keine Information zu der Primärzutat.
Dann noch, was sehr häufig vorkommt: Hersteller verkauft seine alte Ware an Händler und gibt keine Informationen direkt an den Händler über die geänderten Angaben die das Nachfolgeprodukt betreffen werden. Hersteller selbst hat auf seiner Homepage jedoch das entsprechende Produkt aktualisiert. Der Händler schaut NICHT auf die Herstellerseite nach.
Wie sieht das in diesen Konstellation aus?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Sehr gute Information von Manfred Gutheins, 09.06.2020, 11:49 Uhr
Der Artikel hat mir sehr geholfen, weil er alle relevanten Informationen im Detail enthält und andererseits aber leicht verständlich für mich al Nicht-Juristen ist. Vilen Dank!!!
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Frage von Oli, 05.04.2020, 19:46 Uhr
Liebes It-Recht-Kanzlei-Team, super Beitrag mal wieder. Vielen Dank hierfür! :-) Um das "Made in Germany" noch zusätzlich abzusichern, kann man dies dann so verfassen? "Das Lebensmittel wurde in Deutschland entwickelt und produziert. Die primäre Zutat stammt nicht aus Deutschland." Die Idee zum... » Weiterlesen
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