Leserkommentar zum Artikel

Textilkennzeichnung: Freiwillige Kennzeichnung mit Tücken

In eine Abmahngefahr begibt sich nicht nur der Händler, der kennzeichnungspflichtige Textilien online nicht oder nicht korrekt kennzeichnet. Auch derjenige, der eigentlich gar nicht kennzeichnungspflichtige Textilien online (freiwillig) kennzeichnet, begibt sich in Gefahr.

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Upcycling

Beitrag von Viviana
25.03.2020, 19:53 Uhr

Guten Tag Ich habe eine Frage. Ich bin klein Unternehmer. Ich herstelle Bekleidung aus gebrauchte Bekleidung, d.h. sogenannte Upcycling. Es handelt um Wiederverwendung von gebrauchte Bekleidung. Bin ich verpflichtet die Erzeugnisse zu gekennzeichnet? Vielen Dank im Voraus

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